Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW wird dieses Jahr alle Waldbesitzer anschreiben, um um Mitteilung über die bisher erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen für den Zeitruam 2014-2016 bitten.
Da unsere Mitglieder keine Beihilfe in Form der Beförsterung erhalten, sollten Waldbesitzer unserer FBG ein solches Schreiben nur in Ausnahmefällen erhalten. Rufen Sie einfach kurz bei uns in der Geschäftsstelle an, wenn Sie ein solches Schreiben bekommen. Wir helfen Ihnen gern weiter.