Auch wenn die Zeiten für Holzverkäufer nicht gut sind, muss das Einkommen durch den Verkauf von Holz u.U. versteuer werden.
Waldbesitzer haben die Möglichkeit durch eine Kalamitätsmeldung Steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Wir bitten daher ALLE Mitglieder dies zu bedenken und ggf. eine Kalmaitätsmeldung beim Finanzamt vorzunehmen.
Hilfe finden Sie hier:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/waldblatt/ueberregional/1801-steuerliche-aspekte-bei-kalamitaeten
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