Information des Umweltministeriums zur Extremwetterförderung - Aktueller Stand

 

Herr Dr. Rainer Joosten, Leiter des Referats III-3 beim Umweltministerium NRW, informiert über die aktuelle Situation bei der Extremwetterförderung NRW wie folgt:
 

„Nach aktuellem Stand liegen in den Regionalforstämtern Förderanträge im Umfang von über 57 Mio € vor. Davon knapp 46 Mio € für Maßnahmen, die in diesem Jahr durchgeführt werden sollten. Bis heute konnten Anträge im Umfang von rund 36 Mio. € bewilligt werden. Damit sind praktisch alle verfügbaren Jahresmittel 2020 durch Bewilligungen gebunden und es können nur noch vereinzelt Anträge auf Förderung für Maßnahmen, die in 2020 durchgeführt werden sollen, bewilligt werden.
 

Bis heute konnten bereits Fördermittel im Umfang von rund 22 Millionen € an die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ausgezahlt werden. Wir sind optimistisch, dass alle GAK-Mittel in diesem Jahr verausgabt und damit keine Mittel, die an das Haushaltsjahr gebunden sind, verfallen werden. Dazu müssen jedoch Waldbesitz und Regionalforstämter den Abschluss der diesjährigen Förderprojekte weiterhin mit Hochdruck verfolgen.
 

Bis zum Kassenschluss am 11.12.2020 werden die Regionalforstämter weiterhin prioritär Auszahlungen durchführen. Im Anschluss werden die Regionalforstämter dann die Bewilligung von Anträgen auf Verpflichtungsermächtigungen vornehmen: Hierbei handelt es sich um Anträge für Maßnahmen, die überwiegend im Jahr 2021 durchgeführt werden sollen.
Bei der Bearbeitung sollen Anträge zur Wiederaufforstung bevorzugt berücksichtigt werden, damit geplante Pflanzenbestellungen für die Frühjahrspflanzungen rechtzeitig erfolgen können.
Förderanträge, die bereits in den Regionalforstämtern vorliegen und im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bereits durchgeführt wurden, können nur noch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel 2020 bewilligt werden. Eine Mitnahme dieser offenen Anträge ins Jahr 2021 ist leider nicht möglich.


Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet dies konkret:

1.        Wegen der Überzeichnung der verfügbaren Haushaltsmittel kann es zur Ablehnung von Förderanträgen kommen.

2.       Wurde eine Maßnahme in 2020 noch nicht bewilligt (Zuwendungsbescheid) und in 2020 durchgeführt, so ist eine nachträgliche Bewilligung in 2021 leider auch dann nicht mehr möglich, wenn der vorzeitige Maßnahmenbeginn 2020 genehmigt wurde.

3.       Wurden die beantragten Maßnahmen in 2020 noch nicht durchgeführt, so besteht die Möglichkeit in 2021 erneut einen Antrag zu stellen.

4.       Alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, deren Förderantrag bereits bewilligt wurde, haben weiterhin einen Anspruch darauf, die zugesagten Mittel zu erhalten. Dazu sollten sie möglichst kurzfristig einen Verwendungsnachweis einreichen oder umfänglich vom Instrument des vorzeitigen Mittelabrufs   Gebrauch machen. In diesem Falle werden Ihnen die Mittel bereits vor Abschluss der beantragten Maßnahmen ausgezahlt. Dabei ist die Zweimonatsfrist zu beachten.“ (MULNV)

 

Investitionsprogramm Wald des Bundes bis auf weiteres ausgesetzt

 
Das vor drei Wochen gestartete Investitionsprogramm Wald des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist sehr erfolgreich gestartet. Mit den bis jetzt eingegangenen Anträgen sind die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von 50 Millionen Euro bereits ausgeschöpft. Aus diesem Grund wird die Erfassung neuer Anträge im Antragsportal der Rentenbank bis auf weiteres ausgesetzt.
Bereits im Förderportal der Rentenbank fertiggestellte Anträge können weiterhin von den registrierten Antragstellern über die Hausbank zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen bei der Rentenbank eingereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung zu einem späteren Zeitpunkt besteht dabei nicht. Für Hersteller und Händler gilt: Es können weiterhin Vorschläge für die Positivliste eingereicht werden, diese werden fortlaufend geprüft. Bei Bedarf wird die Liste weiter aktualisiert. (PM BMEL vom 25.11.2020)

 


Ihr
Waldbauernverband NRW e.V.