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Tarifvergünstigungen für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gem. § 34b EStG
Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt in seinem Schreiben vom 29. April 2019 an die Obersten Finanzbehörden der Länder Tarifvergünstigungen für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gem. § 34b EStG geregelt.
Dazu haben wir folgende Information vom Waldbauernverband erhalten.
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