Sehr geehrte Frau Voth ,

 

das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt in seinem Schreiben vom 29. April 2019 an die Obersten Finanzbehörden der Länder Tarifvergünstigungen für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gem. § 34b EStG geregelt.

 
Das Schreiben regelt zwei Vergünstigungsbereiche:

Punkt I ermöglicht bilanzierenden Forstbetrieben Vergünstigungen bei der Bewertung von Holzvorräten.

 

Punkt II ermöglicht "aus sachlichen Billigkeitsgründen" den Viertel Steuersatz. Diese Regelung können jedoch nur Forstbetriebe in Anspruch nehmen, die für ihre 2018 entstandenen Schäden bis spätestens 31. März 2019 an ihre jeweils zuständigen Finanzämter Kalamitätsmeldungen abgegeben haben.

 

Die Ermäßigung des Steuersatzes gilt entsprechend auch nur für Kalamitätsholz, das durch Schadereignisse im Jahr 2018 entstanden ist.

 

Im letzten Jahr wurden bereits für "Friederike" geschädigte Betriebe in einigen Bundesländern Steuererleichterungen eingeräumt. Die jetzt veröffentlichte bundeseinheitliche Regelung ersetzt diese "Friederike" - Regelungen soweit diese der aktuellen Bundesregelung entgegenstehen (Punkt III).

 

Ob es auch eine Nachfolgeregelung für das in diesem Jahr bereits angefallene oder noch erwartete Kalamitätsholz geben wird, kann heute noch nicht eingeschätzt werden. Wir raten jedoch in diesem Zusammenhang allen Forstbetrieben dringend an, Schäden infolge höherer Gewalt (Sturm, Feuer, Schadinsekten usw.) unverzüglich nach Feststellung des Schadens der zuständigen Finanzbehörde mitzuteilen. Dies empfehlen wir auch unabhängig davon, ob der jeweils einfache oder doppelte Hiebsatz überschritten wird oder nicht. Aufgrund der letztjährigen Schadensmeldungen von bundesweit nur 2.200 Forstbetrieben stand schon die jetzt gewährte Tarifvergünstigung für 2018 sehr lange "auf der Kippe".

 

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ist in Kürze vorrübergehend auf dessen Internet-Seite abrufbar.


Sie können es ebenfalls hier als Anlage über die dropbox downloaden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Waldbauernverband NRW e. V.