Aktuelle Erhebung zur Holzeinschlagsstatistik

Sehr geehrte Frau Voth ,
 

das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) führt derzeit die Erhebung zur Holzeinschlagsstatistik für das Berichtsjahr 2021 durch. Ziel ist es, ein präzises und aktuelles Bild über das Rohholzaufkommen sowie die Schadholzmengen und ihre Ursachen in NRW zu gewinnen. Hierfür werden seit letzter Woche u.a. ausgewählte private Waldbesitzer direkt angeschrieben und um Rückmeldung Ihrer Holzeinschlagsdaten gebeten. Erstmals wird auch der Kleinprivatwald in die Erhebung einbezogen. Bisher wurden die Daten des Kleinprivatwaldes vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW in anonymisierter Form bereitgestellt. Aufgrund der Neuorganisation der Holzvermarktung wurde eine neue Vorgehensweise bei der Erhebung der Holzeinschlagsstatistik erforderlich. 
 
Auswahl der Waldbesitzer
Insgesamt werden nun ca. 3.000 Waldbesitzer mittels Stichprobe aus der Waldbesitzer-Grundgesamtheit des Landes NRW (Datensatz der SVLFG) ausgewählt und in die Erhebung einbezogen. Die Stichprobe setzt sich folgendermaßen zusammen:
·         Staatswald NRW: Bereitstellung der Daten durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW
·         Bundeswald NRW: Bereitstellung der Daten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
·         Körperschaftswald NRW: Vollerhebung, Bereitstellung der Daten von allen Gemeinden, Gemeindeverbände etc.
·         Privatwald NRW:
             o   Forstbetriebe < 10 ha: Zufallsstichprobe von 975 Betrieben
             o   Forstbetriebe > 10 ha: Zufallsstichprobe von 907 Betrieben

Sind Waldbesitzer verpflichtet an dieser Online-Erhebung teilzunehmen?
Waldbesitzer, auch private Waldbesitzer, sind verpflichtet an der Erhebung zur Holzeinschlagsstatistik teilzunehmen. Rechtsgrundlage dieser Datenerhebung ist § 92, Abs. 2, Nr.1 Agrarstatistikgesetz. Zudem ist die Nutzung der Online-Meldung vorgeschrieben (§ 11a Bundesstatistikgesetz). Ausnahmen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.
 
Themenseite Wald und Holz
Ergebnisse aus der Vorjahreserhebung sowie weitere Daten sind hier abrufbar.
 
Die Vorlage des Anschreibens an die Waldbesitzer finden Sie als Anlage 2a beigefügt.
Informationen zur Erhebung und zu den zu erhebenden Daten finden Sie als Anlage 2b beigefügt.

 

(WBV/IT.NRW)

 

Ihr

Waldbauernverband NRW e.V.

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